Die gesetzlichen Bestimmungen für die Einhaltung von Umwelt- und Menschenrechten sollen bei Schweizer Unternehmen verschärft werden. Das fordert die Ethos Stiftung von Parlament und Bundesrat. Dahinter stehen 21 institutionelle Investoren.
Die Ethos Stiftung und 21 Investoren, die zusammen 459 Milliarden Franken verwaltetes Vermögen repräsentieren, haben am 20. März 2023 einen Brief an die Mitglieder der Rechtskommission des Nationalrates geschickt. Darin fordern sie diese auf, eine umfassende Gesetzgebung für in der Schweiz ansässige Unternehmen zur Einhaltung der Menschenrechte und zum Schutz der Umwelt zu verabschieden. Zu den Mitunterzeichnenden zählen ACTIAM, AkademikerPension, Alternative Bank Schweiz, Arete Ethik Invest AG, Boston Common Asset Management, de Pury Pictet Turrettini & Cie., Domini Impact Investments, LLC, ECOFI Investissements, EFG Asset Management, Ethius Invest, Etica Funds- Responsible Investments, Fondation Ethos, Forma Futura, Inyova AG, Natural Investments, PGGM Investments, Seventh Generation Interfaith Coalition for Responsible Investment, Shareholders for Change, Storebrand Asset Management, Unigestion und Vancity Investment Management.
Schweiz hinkt regulatorisch hinterher
Für Ethos und die Mitunterzeichnenden ist es wichtig, dass die Schweiz ihre Gesetzgebung anpasst, insbesondere in Anbetracht der internationalen regulatorischen Entwicklungen. So hat die Europäische Kommission eine neue Richtlinie zur Einführung einer erweiterten Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich Nachhaltigkeit erarbeitet. Der EU-Text entspricht den Forderungen der Konzernverantwortungs-Initiative, über die im November 2020 abgestimmt wurde. Die Initiative wurde von einer Mehrheit der Bevölkerung unterstützt, aber schliesslich abgelehnt, da die Mehrheit der Kantone sie nicht unterstützte.
Der Gegenvorschlag zur Initiative trat in Kraft und führte zur Aufnahme neuer Bestimmungen in das Obligationenrecht, welche die Einhaltung der Menschenrechte und des Umweltschutzes durch Unternehmen betreffen. Diese neuen Bestimmungen beschränken sich jedoch auf Kinderarbeit sowie auf Mineralien und Metalle aus Konfliktgebieten, was letztlich nur eine sehr geringe Anzahl von Unternehmen betrifft.
Investoren haben drei Hauptforderungen
Der Bundesrat hat seit 2020 mehrfach seinen Willen bekräftigt, die Schweizer Gesetzgebung mit derjenigen seiner Nachbarländer zu harmonisieren. Vor diesem Hintergrund fordern Ethos und die Mitunterzeichnenden die Ausarbeitung einer umfassenden Gesetzgebung über die Sorgfaltsprüfungspflicht der Unternehmen im Bereich Umwelt und Menschenrechte. Ihre Forderung umfasst drei Punkte:
Anlageportfolios von Schweizer Pensionskassen könnten Wert einbüssen
Wie Vincent Kaufmann, Direktor von Ethos, hervorhebt, könnten Reputationsschäden und operative Schwierigkeiten aufgrund von Menschenrechtsverletzungen und Umweltverschmutzung in den Lieferketten erhebliche negative finanzielle Auswirkungen auf die Unternehmen haben, die in den Anlageportfolios der Schweizer Pensionskassen enthalten sind. Und er betont: «Umfassende Anforderungen bezüglich Sorgfaltsprüfungspflicht sind daher nicht nur gut für die Unternehmen, sondern auch für institutionelle Investoren und die Wirtschaft als Ganzes.»
Finanzplatz Schweiz könnte Wettbewerbsnachteile erleiden
Für Ethos und die Mitunterzeichnenden könnte es zu einem Wettbewerbsnachteil für den Finanzplatz Schweiz kommen, wenn die Schweiz ihre Gesetzgebung nicht rasch anpasst. Denn internationale Investoren erwarten heute von den Unternehmen, dass sie die höchsten Standards im Bereich der Menschenrechte und des Umweltschutzes einhalten.
Über Ethos
Ethos, Schweizerische Stiftung für nachhaltige Entwicklung, schliesst 246 Pensionskassen und gemeinnützige Stiftungen zusammen. Sie wurde 1997 zur Förderung einer nachhaltigen Anlagetätigkeit gegründet und setzt sich für ein stabiles und gesundes Wirtschaftsumfeld ein, das die Interessen der Gesellschaft als Ganzes langfristig wahrt.