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LibertyGreen - Die erste grüne Säule 3a LibertyGreen: nachhaltig fürs Alter vorsorgenLibertyGreen - Die erste grüne Säule 3a

So viele Details! Hier findest du die Antworten auf deine Fragen:

Nein. Der Staat überlässt es seinen Bürgern, für die Zeit nach der Pensionierung zusätzlich privat vorzusorgen. Mit der privaten Vorsorge in der 3. Säule lässt sich der gewohnte Lebensstil nach der Pensionierung erhalten.

Mit der 3. Säule kann Kapital angespart werden. Es gibt die gebunde Vorsorge (Säule 3a) und die freie Vorsorge (Säule 3b). Da der Gesetzgeber das private Alterssparen fördert, schafft er steuerliche Vergünstigungen und Privilegien für die 3a Säule. Im Gegenzug wird das Kapital für die Vorsorge gebunden bzw. unterliegt es gesetzlichen Regeln. Für das Sparen mit der Säule 3b gibt es diese Regeln nicht, aber auch keine Steuervorteile.

Mit einem Vorsorgekonto der Säule 3a kann fürs Alter gespart werden. Dazu kann freiwillig jedes Jahr ein bestimmter Betrag auf das 3a-Konto eingezahlt werden, wofür ein Zins gezahlt wird. Alternativ kann das Kapital in ein Aktienportfolio der Säule 3a investiert werden. Durch Aktien können von der Entwicklung an den Finanzmärkten profitiert werden, wobei in der Regel eine höhere Rendite erzielt wird. Allerdings geht damit auch ein höheres Risiko einher.

Ja, der Vermögensaufbau wird vom Staat steuerlich begünstigt. Die private Vorsorge kann auch zur Absicherung bei Invalidität und Tod genutzt werden. Je länger in die 3. Säule eingezahlt wird, desto mehr Kapital wird angespart, nicht zuletzt aufgrund des Zinseszins-Effekts. Dieses Kapital kann unter bestimmten Umständen später vorzeitig bezogen werden z.B. für den Erwerb von Wohneigentum.

Für die Eröffnung eines Säule 3a Kontos muss die Person über 18 Jahre alt sein, in der Schweiz wohnen (Grenzgänger sind eingeschlossen) und ein AHV-pflichtiges Einkommen haben. Das Wertschriftensparen ist bereits ab einem Franken möglich.

Es gibt keinen Mindestbeitrag. Jedes Jahr kann frei gewählt werden, ob und wie viel einbezahlt wird.

Der Bundesrat legt jeweils die Maximalbeiträge fest:

· Als Arbeitnehmer mit Pensionskasse – maximal CD_J_FAQ_Mindestbeitrag_PKAnschluss Franken 

· Als Selbständiger (ohne Pensionskasse) – höchstens 20% des Nettoeinkommens bzw. maximal CD_J_FAQ_Erwerbseinkommen_max.

Du kannst den Sparbeitrag per Überweisung oder Dauerauftrag überweisen.

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