Der Bundesrat legt jeweils die Maximalbeiträge fest:
· Als Arbeitnehmer mit Pensionskasse – maximal CD_J_FAQ_Mindestbeitrag_PKAnschluss Franken
· Als Selbständiger (ohne Pensionskasse) – höchstens 20% des Nettoeinkommens bzw. maximal CD_J_FAQ_Erwerbseinkommen_max.
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