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Die Schweiz gründet eine nationale Menschenrechtsinstitution

In Bern wurde die ‘Nationale Menschenrechtsinstitution der Schweiz’ (NMRI) gegründet. Die unabhängige Institution soll die Menschenrechte in der Schweiz schützen und fördern. Ein 20-jähriger politischer Prozess geht damit zu Ende.

Der Bundesrat hat am 13. Dezember 2019 seine Botschaft zur Schaffung einer Nationalen Menschenrechtsinstitution verabschiedet. Das Parlament folgte ihm im Oktober 2021. Nun fand die Gründungsversammlung statt, an der über 100 Mitglieder teilnehmen. «Die Schaffung dieser Institution ist ein historischer Moment für die Schweiz und ein Meilenstein, nachdem das Thema über zwanzig Jahre auf der politischen Agenda stand», erklärt das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) dazu.

Rund 120 Staaten verfügen über eine solche Institution

Heute verfügen rund 120 Staaten, darunter fast alle europäischen Länder, über eine solche Institution, die sich auf die Pariser Grundsätze gemäss der Resolution der UNO-Generalversammlung von 1993 stützt. Im Einklang mit diesen Grundsätzen und dem Bundesgesetz über Massnahmen zur zivilen Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte wird die Institution auf eine breite soziale Vielfalt ihrer Mitglieder achten.

Eine Arbeitsgruppe hat die Gründung vorbereitet

Die Gründung der NMRI wurde von einer Arbeitsgruppe vorbereitet, die den ganzen Prozess begleitet hat. Sie wurde im Frühling 2022 mit den notwendigen Vorarbeiten beauftragt und vom EDA koordiniert. Einsitz hatten Vertreterinnen und Vertreter des Bundes, ausserparlamentarischer Kommissionen, der Kantone, der Zivilgesellschaft und der Wirtschaft. Ihre Aufgabe war es, Statuten für die NMRI auszuarbeiten und eine Gründungsversammlung einzuberufen.

Der Institution wird volle Unabhängigkeit garantiert

Mit der Gründung gewährleisten Bund und Kantone dem Vorstand und seiner Präsidentin, Raphaela Cueni, die volle Unabhängigkeit. Die Aufgaben der Institution umfassen Information und Dokumentation, Forschung, Beratung sowie Menschenrechtsbildung und Sensibilisierungsarbeit in der Schweiz. Die NMRI entscheidet allein darüber, wie sie ihre Aufgaben erfüllen und ihre Ressourcen nutzen will. Sie wird mit den Bundes- und Kantonsbehörden, aber auch mit Nichtregierungsorganisationen, dem Privatsektor, der Wissenschaft und internationalen Organisationen zusammenarbeiten.

Zudem wird die NMRI für den Austausch auf internationaler Ebene zuständig sein. Neben innerstaatlichen Menschenrechtsfragen enthält ihr Mandat auch Fragen in Bezug auf die Umsetzung internationaler Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte in der Schweiz. Die Institution stärkt dadurch auch die Glaubwürdigkeit der Schweizer Aussenpolitik.