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Die Schweiz bekämpft Produktionsverlagerungen in Drittstaaten vorerst nicht

Die EU und die Schweiz wollen mit Anpassungen am CO2-Emissionshandelssystem stärkere Anreize setzen, um den Treibhausgasausstoss zu senken. Die EU führt zudem einen CO2-Grenzausgleichsmechanismus ein – die Schweiz nicht.

Die EU entwickelt ihr Emissionshandelssystem (EHS) weiter, um die Treibhausgasemissionen der Industrie stärker zu senken. Zusätzlich führt sie einen CO2-Grenzausgleichsmechanismus (Carbon Border Adjustment Mechanism, CBAM) ein, um das Risiko von Produktionsverlagerungen in Drittstaaten mit weniger strengen Umweltvorschriften zu mindern. Die Schweiz sieht davon vorläufig ab. Siehe auch den Bericht «Auswirkungen von CO2-Grenzausgleichsmechanismen in der Schweiz

Auf Importen werden ab 2026 schrittweise Abgaben erhoben

Der CBAM der EU wird weltweit das erste System dieser Art sein. Zunächst gilt der Mechanismus für Importe in die EU von Waren aus den Sektoren Eisen und Stahl, Aluminium, Zement, Dünger, Wasserstoff sowie Elektrizität. Nach einer Testphase ab Oktober 2023 werden ab 2026 schrittweise Abgaben auf den Importen erhoben, um an der Grenze Unterschiede in der CO2-Bepreisung zwischen der EU und dem Ausland auszugleichen. Die volle Umsetzung erfolgt ab 2034.

Einführung eines CBAM bedeutet einen Systemwechsel

Derzeit teilen die EU und die Schweiz in den verknüpften Emissionshandelssystemen energieintensiven Industrieanlagen kostenlose Emissionsrechte zu. Der Entscheid, einen CBAM einzuführen, bedeutet daher einen Systemwechsel. «Viele Details zum tatsächlichen Vollzug stehen noch aus, so dass weder stabile Rahmenbedingungen absehbar noch Schätzungen zum administrativen Mehraufwand für Schweizer Unternehmen möglich sind», argumentiert der Bundesrat. Und er fährt fort: «Ein CBAM würde zudem nur wenigen emissionsintensiven Industrieanlagen in der Schweiz nützen, dem Rest der Wirtschaft aber Nachteile bringen. Für die Schweiz besteht im Zusammenhang mit dem EHS-Abkommen keine Verpflichtung, einen CBAM einzuführen. Der CBAM der EU wird zudem im Rahmen der Welthandelsorganisation WTO als diskriminierende und unzulässige Massnahme kritisiert.»

Bundesrat empfiehlt vom CBAM derzeit abzusehen

Der Bundesrat hat die Auswirkungen von CO2-Grenzausgleichsmechanismen auf die Schweiz aus volkswirtschaftlicher, ökologischer und aussenwirtschaftlicher Perspektive analysiert. Aufgrund der regulatorischen und handelspolitischen Risiken empfiehlt er, von der Einführung eines CBAM im Gleichschritt mit der EU derzeit abzusehen. Die Schweiz erhalte sich damit mittelfristig Freiheitsgrade, während der EU CBAM und dessen Geltungsbereich im Aufbau seien, wie er erklärt. Mitte 2026 könne aufgrund der dannzumal vorliegenden Zwischenbilanz der EU der Handlungsbedarf überprüft werden.

Emissionshandelssystem soll indes angepasst werden

Der Bundesrat hält in seinem Bericht in Erfüllung des Postulats 20.3933 jedoch klar fest, dass er das EHS der Schweiz im Gleichschritt mit der EU anpassen will, damit die EHS der EU und der Schweiz verknüpft bleiben können. Dies ist auch Voraussetzung dafür, dass Schweizer Waren vom EU CBAM ausgenommen werden.