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Der ‘Swiss Code’ wurde auf den neuesten Stand der Zeit gebracht

Gute Geschäftsführung richtet sich in der Schweiz seit 2002 nach dem ‘Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance’. Das Selbstregulierungswerk wurde letztmals 2014 revidiert und erscheint dieses Jahr in einer neu überarbeiteten Auflage.

Der ‘Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance’ gibt Schweizer Unternehmen Empfehlungen ab für die Ausgestaltung ihrer Corporate Governance. Als solches richtet er sich an Führungskräfte und gilt als Referenzwerk für Verwaltungsräte und Executive-Board-Mitglieder. Er vermittelt ihnen über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehende Leitlinien und gewährleistet gleichzeitig ihre organisatorische Flexibilität. Seit seiner Einführung im Jahr 2002 hat der ‘Swiss Code’ die Entwicklung der Corporate Governance in der Schweiz massgeblich geprägt und sich als Instrument der Selbstregulierung bewährt. Er hat wesentlich dazu beigetragen, dass die Schweiz heute in diesem Thema international einen Spitzenplatz einnimmt.

Politische und gesellschaftliche Entwicklungen machten Revision nötig

Seit der letzten Revision des ‘Swiss Code’ 2014 gab es wichtige Entwicklungen aufzunehmen. Die Revision 2023 erfolgte vor dem Hintergrund des neuen Aktienrechts und der erstarkten Entwicklung im Bereich der Nachhaltigkeit. Die Revision hat es möglich gemacht, Entwicklungen und Erfahrungen der letzten Jahre in der Schweiz wie auch international aufzugreifen. Damit ist der ‘Swiss Code’ auf den neusten Stand gebracht worden.

Gleichzeitig wurden die Besonderheiten der Schweiz berücksichtigt. So hat sich der Ansatz «comply or explain» seit der letzten Revision bewährt. Unternehmen ist es damit weiterhin möglich, eigene Gestaltungsideen umzusetzen. Sie haben sich aber zu erklären, falls ihre Corporate Governance von den Empfehlungen des ‘Swiss Codes’ abweicht. Die Änderungen am ‘Swiss Code’ verfolgen alle auch das Ziel, einen Beitrag zur Festigung des Vertrauens in die Wirtschaft zu leisten.

Vorstand hat Revision verabschiedet

Die von einer hochkarätigen Arbeitsgruppe erarbeiteten Anpassungsvorschläge zum ‘Swiss Code’ wurden im Sommer 2022 in eine breite Konsultation gegeben und die Inputs wurden von der Arbeitsgruppe diskutiert. Am 14. November 2022 hat der Vorstand von economiesuisse die Revision des ‘Swiss Codes’ definitiv verabschiedet. David Frick, Präsident der Rechtskommission von economiesuisse, ist mit dem Ergebnis sehr zufrieden und betont, «dass der Erfolg des ‘Swiss Codes’ auf seiner breiten Akzeptanz beruht, dabei aber nachhaltigen Mehrwert für alle schafft.»