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Unternehmen sind weiterhin verpflichtet, Treibhausgase zu vermindern

Die nationalrätliche Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie will eine lückenlose Weiterführung wichtiger Klimaschutz-Instrumente. Sie schafft für diese auslaufenden Instrumente des CO2-Gesetzes eine Übergangslösung bis Ende 2024.

Die Verpflichtung von Unternehmen, Treibhausgasemissionen zu reduzieren, ebenso wie den Import von Treibstoffen zu kompensieren, sollen beibehalten werden. Dies hat die nationalrätliche Kommission UREK-N beschlossen. Mit dem Gesetzesentwurf sollen befristete Massnahmen des heutigen CO2-Gesetzes bis Ende 2024 verlängert werden (21.477). Ohne diese Übergangslösung würde ab 2022 die CO2-Kompensationspflicht für Treibstoffimporteure fehlen. Zudem könnten sich Unternehmen bestimmter Wirtschaftszweige nicht mehr von der CO2-Abgabe befreien lassen, wenn sie im Gegenzug ihre Emissionen vermindern.

Schweiz soll Treibhausgasemissionen jährlich um weitere 1.5% reduzieren

Kernelement der Vorlage ist die Verlängerung des Ende 2021 auslaufenden Reduktionsziels. Es bildet einen Ankerpunkt für wichtige Klimaschutz-Instrumente. Die UREK-N hat beschlossen, dass die Schweiz bis Ende 2024 ihre Treibhausgasemissionen jährlich um weitere 1.5% gegenüber 1990 reduzieren soll. Dabei hält die Kommission fest, dass drei Viertel der Reduktionen im Inland zu realisieren sind. Sie erachtet es aber als sinnvoll, dass auch Massnahmen im Ausland angerechnet werden können, um das Reduktionsziel bis 2024 zu erreichen. Aus Sicht der Kommission ist das vorgegebene Ziel realistisch. Sie ist überzeugt, dass es mit den bestehenden Massnahmen erreicht werden kann, sofern die befristeten Instrumente fortgeführt werden.

Zuschlag auf den Liter Treibstoff darf nicht mehr als fünf Rappen betragen

Die Verlängerung des Reduktionsziels macht es möglich, die CO2-Kompensationsmassnahmen für fossile Treibstoffe weiterzuführen. Zusätzlich beantragt die Kommission, dass der Bundesrat den Kompensationssatz in Zukunft auch abgestützt auf die CO2-Emissionsentwicklung im Verkehr festlegen kann. Sie will damit für mehr Investitionssicherheit sorgen, weil die Treibstoffimporteure so einen Anreiz haben, bereits heute neue Projekte und Programme für die Zeit nach 2024 zu lancieren. Nach wie vor gelten wird die gesetzliche Vorgabe, dass der für die Finanzierung der Kompensationsmassnahmen nötige Zuschlag auf den Liter Treibstoff nicht mehr als fünf Rappen betragen darf. Eine Minderheit möchte den Zuschlag bei 1,5 Rappen deckeln.

Unternehmen sollen Treibhausgasemissionen um zusätzliche 2% jährlich senken

Weiter sollen Unternehmen bestimmter Wirtschaftszweige bis Ende 2024 die Möglichkeit haben, Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Wenn die Unternehmen ihre Emissionen zusätzlich um 2% pro Jahr absenken, erhalten sie die CO2-Abgabe zurückerstattet. Was die CO2-Abgabe selbst betrifft, fordert eine Minderheit eine Erhöhung auf höchstens 145 Franken pro Tonne CO2 für den Fall, dass die Zwischenziele für Brennstoffe nicht erreicht würden.

Weitere Minderheiten verlangen, dass verschiedene Elemente aus der abgelehnten Totalrevision des CO2-Gesetzes in die Vorlage aufgenommen werden: Eine Abgabe für Business- und Privatjets sowie eine Überprüfung klimabedingter finanzieller Risiken durch die FINMA und die SNB.

2025 soll ein umfassenderes Nachfolgegesetz in Kraft treten

Die Kommission beschränkt die Gültigkeit ihres schlanken Gesetzesentwurfs auf drei Jahre. 2025 soll dann ein umfassenderes Nachfolgegesetz in Kraft treten, das die längerfristige Klimapolitik der Schweiz bestimmen wird. Als Nächstes wird sich der Nationalrat mit der Vorlage der UREK-N befassen. Ziel ist es, die Schlussabstimmung zum Gesetz in der Wintersession 2021 durchzuführen.