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Schweizer Konsumenten sind vor irreführenden Umweltversprechen wenig geschützt

Haltlose Behauptungen in Bezug auf die Klimafreundlichkeit von gewissen Produkten und Schönfärberei führen Konsumierende in die Irre. Für den Konsumentenschutz ist klar: Der Bund muss klare Regeln für Klima-Werbeversprechen erlassen.

Immer mehr Produkte und Dienstleistungen werden mit sogenannt grünen Aussagen beworben, kritisiert der Schweizerische Konsumentenschutz. So sollen zum Beispiel Handyabos «klimaneutral», Heizöl «CO2-neutral» oder sogar Kinderbrei «klimapositiv» sein. Diese inflationäre Verbreitung von Aussagen über die Klimawirksamkeit von Produkten und Dienstleistungen stimmt den Konsumentenschutz skeptisch: «Tatsächlich zeigt eine Analyse von etlichen Beispielen, dass viele Werbeaussagen übertrieben oder sogar haltlos sind. Sie werden weder genauer erklärt noch nachgewiesen. Damit werden Konsumentinnen und Konsumenten in die Irre geführt», erklärt Sara Stalder, Geschäftsleiterin des Konsumentenschutzes.

Elf Beschwerden eingereicht

Der Konsumentenschutz hat aus diesem Grund elf Beschwerden gegen Werbeaussagen von acht Unternehmen eingereicht: Acht Beschwerden auf Grundlage des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) beim SECO und drei Beschwerden bei der Schweizerischen Lauterkeitskommission (SLK) wegen unlauterer Werbung. Der Konsumentenschutz fordert in allen Fällen ein entschiedenes Handeln der jeweiligen Gremien.

CO2-Kompensation ist umstritten

Wie der Konsumentenschutz weiter ausführt, könnten die Klimaversprechen oft nur durch eine CO2-Kompensation erreicht werden, d.h. durch Projekte an einem anderen Ort, die CO2-Emissionen verhindern. Das jeweilige Unternehmen selbst unternimmt aber nichts, sondern zahlt, damit andere stellvertretend kompensierten. Mit anderen Worten: Klimaschutz wird zur Aufgabe der anderen. «Kompensiert wird vorzugsweise im Ausland, zum Beispiel in Form von Projekten, die den Wald vor Abholzung schützten oder neuartige Kochherde bereitstellen», erklärt Sara Stalder weiter. Die Wirkung der Projekte sei für die Konsumentinnen und Konsumenten jedoch kaum nachvollziehbar. Darüber hinaus stünden Waldprojekte massiv in der Kritik: Verschiedene wissenschaftliche Studien kämen zum Schluss, dass Waldprojekte wenig an der CO2-Konzentration in der Atmosphäre ändern würden.

Europa macht vorwärts – was macht die Schweiz?

Der Bundesrat zeige wenig Interesse, eine Regulierung bezüglich Green Claims voranzutreiben, so der Konsumentenschutz weiter. Das zeige die Beantwortung von zwei Vorstössen im Parlament. «Im Gegensatz zur Schweiz haben einige Nachbarländer bereits Leitlinien verabschiedet, um Greenwashing zu verhindern. Das Europäische Parlament möchte künftig gar die Verwendung von Slogans wie CO2-neutral oder kohlenstoffneutral grundlegend verbieten, da diese von Konsumentinnen und Konsumenten oftmals missverstanden werden und somit irreführend sind. Die Schweiz muss sich daran ein Beispiel nehmen und der Flut von nichtssagenden, aber täuschenden Claims Einhalt gebieten», fordert Sara Stalder. Für sie ist klar: «Es gibt keinen Grund, warum die Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten vor irreführenden Umweltversprechen weniger gut geschützt sein sollen als die europäischen. Der Gesetzgeber muss endlich handeln.»