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Kann Greenwashing durch Selbstregulierung verhindert werden?

Das EFD will die Standpunkte des Bundesrates zur Vermeidung von Greenwashing in einer Vorlage umsetzen. Sollte die Finanzbranche eine hinreichende Selbstregulierung präsentieren, wird das EFD auf weitere Regulierungsarbeiten verzichten.

Der Bundesrat hat im Dezember 2022 seinen Standpunkt bezüglich Greenwashing-Prävention im Finanzsektor veröffentlicht. Gleichzeitig hat er das EFD beauftragt, zusammen mit Vertreterinnen und Vertretern des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA), der Branche und Nichtregierungsorganisationen zu prüfen, wie diese Vorgaben effizient umgesetzt werden können. Der Begriff Greenwashing bezeichnet im Finanzsektor die Täuschung von Kundinnen und Kunden bezüglich nachhaltiger Eigenschaften von Finanzprodukten und -dienstleistungen.

EFD erarbeitet Vorlage für staatliche Regulierung auf Verordnungsstufe

Nach Auswertung der Eingaben der Arbeitsgruppenmitglieder hat das EFD beschlossen, für die Umsetzung des Standpunktes des Bundesrates eine Vorlage für eine prinzipienbasierte staatliche Regulierung auf Verordnungsstufe zu erarbeiten. Eine solche Regulierung könnte durch Selbstregulierungen der Branchen ergänzt werden. Das EFD wird dem Bundesrat bis spätestens Ende August 2024 eine Vernehmlassungsvorlage vorlegen. Falls die Finanzbranche doch eine Selbstregulierung präsentiert, die den Standpunkt effektiv umsetzt, will das EFD auf weitere Regulierungsarbeiten verzichten.

Es braucht eine staatliche Regulierung

Während die Asset Management Association Switzerland (AMAS), die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) und der Schweizerische Versicherungsverband (SVV) das Vorgehen des Bundesrates begrüssen, fordert Greenpeace zwingend eine staatliche Regelung, um Greenwashing effektiv zu verhindern. «Die Finanzbranche setzt im Kampf gegen Greenwashing auf Selbstregulierungen. Doch bislang hat sie keinen Beweis erbracht, dass sie mit dieser Strategie Anleger tatsächlich genügend vor Täuschung bei als nachhaltig bezeichneten Finanzprodukten schützen kann. Eine staatliche Regelung von Greenwashing ist daher zwingend nötig. Nur so können alle Akteure des Schweizer Finanzplatzes in die Pflicht genommen und durchsetzbare Rechte für Anleger etabliert werden.»

Verordnung soll Mindestkriterien für nachhaltige Finanzprodukte definieren

Greenpeace Schweiz fordert überdies, dass in einer entsprechenden Greenwashing-Verordnung verbindliche Mindestkriterien für nachhaltige Finanzprodukte definiert werden: «Finanzprodukte oder Finanzdienstleistungen dürfen nur dann als nachhaltig bezeichnet werden, wenn sie mit dem Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen im Einklang stehen. Konkret heisst das mitunter, dass ein nachhaltiges Finanzprodukt einen Emissionsabsenkpfad unterstützen muss, der mit den Pariser Klimazielen und einer maximalen Erderwärmung von 1.5 Grad vereinbar ist. Ebenso müssen das internationale Übereinkommen zum Schutz der biologischen Vielfalt sowie die Menschenrechte respektiert und gefördert werden.»

Deklarationspflicht soll Wirkung auf die Realwirtschaft aufzeigen

Die Vermarktung von als nachhaltig bezeichneten Finanzprodukten oder -dienstleistungen sollte zudem einer Deklarationspflicht bezüglich ihrer Wirkung auf die Realwirtschaft unterliegen, fordert Greenpeace weiter: «Denn nur wenn Transparenz darüber besteht, ob und wenn ja, wie diese Produkte und Dienstleistungen eine Wirkung auf die Realwirtschaft entfalten, kann die Welt tatsächlich nachhaltiger gemacht werden.»