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EU-Parlament nimmt neues Gesetz zur Bekämpfung der weltweiten Entwaldung an

Zwischen 1990 und 2020 wurden Waldflächen abgeholzt, die grösser als die Fläche der EU waren. Unternehmen müssen künftig sicherstellen, dass für Produkte, die in der EU verkauft werden, Wälder weder abgeholzt noch geschädigt wurden.

Um Klimawandel und Artenschwund entgegenzuwirken, sollen Wälder künftig besser geschützt werden. Das haben die Europaabgeordneten entschieden, indem sie eine entsprechende Verordnung verabschiedet haben. Denn allein zwischen 1990 und 2020 wurden insgesamt 420 Millionen Hektar Wald in landwirtschaftlich genutzte Fläche umgewandelt, wie die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) schätzt. Das entspricht einer Fläche, die grösser ist als die gesamte EU. Der Verbrauch in der EU ist für etwa 10% dieser weltweiten Entwaldung verantwortlich. Mehr als zwei Drittel davon entfallen auf Palmöl und Soja.

Unternehmen müssen eine Sorgfaltserklärung abgeben

Künftig müssen Unternehmen deshalb sicherstellen, dass für Produkte, die in der EU verkauft werden, Wälder weder abgeholzt noch geschädigt wurden. Einfuhren aus bestimmten Ländern, bzw. Einfuhren bestimmter Rohstoffe, werden zwar nicht verboten. Unternehmen dürfen Produkte jedoch nur dann in der EU verkaufen, wenn die entsprechenden Lieferanten eine sogenannte Sorgfaltserklärung abgegeben haben.

Die Erklärung bestätigt, dass das jeweilige Produkt weder von einer Fläche stammt, die nach dem 31. Dezember 2020 abgeholzt wurde, noch nach dem 31. Dezember 2020 zur Schädigung von Wäldern – und insbesondere von unersetzlichen Primärwäldern – geführt hat. Die Unternehmen müssen wie vom Europäischen Parlament gefordert auch nachweisen, dass diese Produkte den einschlägigen Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes entsprechen. Das bedeutet, dass die Menschenrechte und die Rechte der betroffenen indigenen Völker geachtet werden müssen.

 

Neuen Vorschriften gelten für Sojabohnen, Holz, Palmöl und andere Naturprodukte

Unter die neuen Rechtsvorschriften fallen – wie im ursprünglichen Kommissionsvorschlag vorgesehen – Rinder, Kakao, Kaffee, Palmöl, Soja und Holz, einschliesslich der Produkte, die diese Rohstoffe enthalten, mit ihnen gefüttert oder aus ihnen hergestellt wurden, wie etwa Leder, Schokolade und Möbel. Bei den Verhandlungen gelang es den Europaabgeordneten auch, die Vorschriften auf Kautschuk, Holzkohle, Druckerzeugnisse und einige Palmölderivate auszuweiten.

Waldschädigung wird umfassend definiert

Das Europäische Parlament sorgte ausserdem für eine umfassendere Definition der Waldschädigung. Sie schliesst nun die Umwandlung von Primärwäldern oder natürlich nachwachsenden Wäldern in Plantagenwälder oder in andere bewaldete Flächen sowie die Umwandlung von Primärwäldern in durch Pflanzung entstandene Wälder ein.

Je grösser das Risiko, desto mehr Kontrollen gibt es

Die Europäische Kommission stuft innerhalb von 18 Monaten nach Inkrafttreten der Verordnung Länder oder Teile davon auf der Grundlage einer objektiven und transparenten Bewertung als Länder mit geringem, normalem oder hohem Risiko ein. Für Erzeugnisse aus Ländern mit geringem Risiko gilt ein vereinfachtes Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht. Wie stark die Marktteilnehmer kontrolliert werden, richtet sich nach dem Risikoniveau des jeweiligen Landes: 9% für Länder mit hohem Risiko, 3% für Länder mit normalem Risiko und 1% für Länder mit geringem Risiko.

Abschreckende Massnahmen sollen Umgehung verhindern

Die zuständigen EU-Behörden haben Zugang zu Informationen, die die Unternehmen zur Verfügung stellen, etwa zu den geografischen Koordinaten, und überprüfen mithilfe von Satellitenüberwachungsinstrumenten und DNA-Analysen, woher die Erzeugnisse stammen.

Die Sanktionen für Verstösse müssen verhältnismässig und abschreckend sein, und die höchste Geldstrafe muss mindestens 4% des gesamten Jahresumsatzes des verstossenden Unternehmens oder Händlers in der EU betragen.

Der Weg bis zum Inkrafttreten

In den Verträgen der EU ist festgelegt, dass das Parlament die Kommission auffordern kann, Rechtsvorschriften vorzuschlagen. Im Oktober 2020 machte es davon mit Blick auf den Schutz der Wälder Gebrauch und forderte Vorschriften, um die von der EU verursachte weltweite Entwaldung zu stoppen. Am 6. Dezember 2022 einigte sich das Parlament mit den EU-Mitgliedstaaten auf die neuen Vorschriften. Die neuen Vorschriften wurden mit 552 zu 44 Stimmen bei 43 Enthaltungen angenommen.

Der Text muss nun auch vom Rat förmlich gebilligt werden. Anschliessend wird er im Amtsblatt der EU veröffentlicht, und 20 Tage später tritt er in Kraft.