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Die Umwelttransparenz von Schweizer Immobilienfonds soll gesteigert werden

Schweizer Immobilienfonds werden künftig ihre umweltrelevanten Kennzahlen auf einheitlichen und breit abgestützten Datenstandards ausweisen. Das verbessert die Vergleichbarkeit Punkto Umwelt- und Klimaverträglichkeit.

Am 30. September 2023 tritt die freie Selbstregulierung der Asset Management Association Switzerland (AMAS) im Bereich Nachhaltigkeit in Kraft. Sie ist für die Mitgliedsinstitute der AMAS sowie weitere beigetretene Institute verpflichtend. Die AMAS hat die umweltrelevanten Kennzahlen für sämtliche Schweizer Immobilienfonds am 31. Mai 2022 erstmals veröffentlicht. Mit der Selbstregulierung bezweckt die AMAS, die Transparenz gegenüber Investorinnen und Investoren zu erhöhen sowie eine Vergleichbarkeit über die verschiedenen Produkte zu schaffen. Die Asset-Management-Branche schafft damit auch Anreize, den CO2-Fussabdruck von Immobilienfonds zu senken und Massnahmen für eine bessere Energieeffizienz zu ergreifen. Als Teil der AMAS-Selbstregulierung zu Transparenz und Offenlegung bei Kollektivvermögen mit Nachhaltigkeitsbezug dienen die umweltrelevanten Kennzahlen zudem dem Ziel, die Schweiz als führenden Hub für Sustainable Finance zu etablieren.

Grundlagen sollen sich an einem einheitlichen Standard orientieren

Die AMAS empfiehlt Anbietern von Schweizer Immobilienfonds, sich stets am aktuellen CO2-Report «Methodische Grundlagen» der REIDA (Real Estate Investment Data Association) zu orientieren. Die Grundlagen von REIDA sind in der Schweizer Immobilienbranche breit abgestützt und gelten als einheitliche Methodik für eine standardisierte Datenerhebung und Vergleichbarkeit. «Das Klimagesetz schreibt bis 2040 eine Senkung der CO2-Emissionen in der Schweiz um 82% vor. Schweizer Immobilien sind für etwas mehr als ein Viertel der gesamten CO2-Emissionen der Schweiz verantwortlich. Eine standardisierte Datenerhebung ist eine unerlässliche Grundlage, um die Umwelt- und Klimaverträglichkeit von Immobilienfonds vergleichbar darzustellen», sagt Adrian Schatzmann, CEO der AMAS. «Die anzuwendenden methodischen Grundlagen sollen für den Vergleich der Energieverbrauchsdaten und der CO2-Emissionen möglichst homogen sein und sich deshalb an einem einheitlichen Standard orientieren», bekräftigt Stephan Artus, Senior Business Counsel bei der AMAS.

Umsetzung hat an Dynamik gewonnen

Die Umsetzung der umweltrelevanten Kennzahlen als Teil der Selbstregulierung hat in den vergangenen zwölf Monaten an Dynamik gewonnen. Erstmals zu publizieren sind die umweltrelevanten Kennzahlen von Immobilienportfolios in allen Jahresberichten mit Abschlussdatum am oder nach dem 31. Dezember 2023. Einige Fondsleitungen haben die umweltrelevanten Kennzahlen bereits in den Jahresberichten ihrer Immobilienfonds publiziert. Das hieraus erhaltene Feedback hat die AMAS zum Anlass genommen, die Bestimmungen vom 31. Mai 2022 mit einer Best Practice zu ergänzen.

Die AMAS empfiehlt die sofortige Anwendung dieser Best Practice zu den umweltrelevanten Kennzahlen auf Immobilienfonds. Ab dem 31. Dezember 2024 ist die Anwendung in allen Jahresberichten verpflichtend.