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Der Bundesrat will Food-Waste mit einem Aktionsplan bekämpfen

Die Osterfeiertage stehen vor der Tür, die Lebensmittelgeschäfte quellen über mit Leckereien, und so mancher Konsument lässt sich zum Kauf verführen. Doch oft ist es dann zu viel, und ein Teil landet im Abfall. Das muss nicht sein, sagen auch Politiker.

Fast ein Drittel der für den Schweizer Konsum produzierten Lebensmittel wird verschwendet oder unnötig weggeworfen. Dies entspricht rund 330 Kilogramm Abfall pro Kopf und Jahr. Der Bundesrat hat deshalb nun einen Aktionsplan verabschiedet mit dem Ziel, die Lebensmittelverschwendung bis 2030 im Vergleich zu 2017 zu halbieren. Dazu wird der Bund mit den Unternehmen und Organisationen des Lebensmittelsektors eine branchenübergreifende Vereinbarung treffen, in der klare Reduktionsziele festgelegt werden. Im Jahr 2025 will der Bundesrat prüfen, ob die eingeführten Massnahmen ausreichen, und wenn nötig weitere Beschlüsse fassen.

Weltweite Lebensmittelversorgung ist gefährdet

Der Krieg in der Ukraine verschärft die Probleme bei der weltweiten Lebensmittelversorgung und zeigt auf, wie bedeutend es ist, dass keine Lebensmittel verschwendet werden. Darüber hinaus wirkt sich Food-Waste auch negativ auf die Umwelt aus. So ist ein Viertel der durch die Ernährung verursachten Umweltbelastung auf die Lebensmittelverschwendung zurückzuführen. Für die Herstellung von Nahrungsmitteln werden nämlich begrenzte Ressourcen wie Wasser, Energie und Boden benötigt.

Vermeidbare Lebensmittelverluste haben ausserdem ökonomische Folgen. Weggeworfene Lebensmittel verursachen überall entlang der Produktions- und Wertschöpfungskette Kosten, was sich in den Endpreisen für die Konsumentinnen und Konsumenten niederschlägt.

Aktionsplan ist in zwei Phasen gegliedert

In der Schweiz gibt es bereits zahlreiche Massnahmen und Initiativen, mit denen die Menge an vermeidbaren Lebensmittelverlusten reduziert werden soll. Diese haben jedoch meist nur eine geringe Reichweite oder lokale Wirkung. Der Aktionsplan gegen die Lebensmittelverschwendung Lebensmittelverschwendung, den der Bundesrat nun verabschiedet hat, soll die Verminderung von Lebensmittelverlusten beschleunigen. Er richtet sich an alle Unternehmen und Organisationen der Lebensmittelbranche sowie an Bund, Kantone und Gemeinden. Der Aktionsplan ist in zwei Phasen (2022–2025 und 2026–2030) gegliedert.

Erste Phase: Reduktionsziele sollen mit freiwilligen Massnahmen erreicht werden

In der ersten Phase wird eine branchenübergreifende Vereinbarung abgeschlossen, die das Gastgewerbe, den Vertrieb, die verarbeitende Industrie und die Landwirtschaft betrifft. Die Reduktionsziele müssen durch freiwillige Massnahmen erreicht werden. Dazu gehören beispielsweise eine verbesserte Angabe der Haltbarkeitsdauer für bestimmte Produkte, das vermehrte Spenden von unverkauften Lebensmitteln an gemeinnützige Organisationen, die Optimierung von Verpackungen oder eine bessere Anbauplanung. Die öffentliche Hand kann zudem dazu beitragen, Initiativen aus der Wirtschaft zu stärken, indem sie bestehende Hindernisse und Interessenskonflikte beseitigen.

Zweite Phase: Vorgaben und Fördermassnahmen kommen zum Einsatz

Damit der Fortschritt langfristig gewährleistet werden kann, sind überdies Massnahmen vorgesehen, mit denen die Kompetenzen von Fachleuten in relevanten Branchen weiterentwickelt und Haushalte besser informiert und mit Know-how ausgestattet werden sollen. Sollte sich jedoch herausstellen, dass die bestehenden Massnahmen nicht ausreichen, und die Lebensmittelverluste nicht rasch genug reduziert werden können, so kann der Bund in der zweiten Phase zusätzliche Massnahmen ergreifen. Er lanciert dazu bei Bedarf frühzeitig eine Regulierungsfolgenabschätzung. Denkbar wären beispielsweise Vorgaben oder Fördermassnahmen in gewissen, im Aktionsplan aufgelisteten Bereichen.

Zwischenbilanz wird 2025 gezogen

Der Bund will 2025 prüfen, ob die Massnahmen des Aktionsplans ausreichen. Um das Ziel einer Halbierung der vermeidbaren Lebensmittelverluste bis 2030 erreichen zu können, müssten diese bis 2025 um rund 25% verringert werden. Ansonsten sollen zusätzliche Massnahmen ergriffen werden.