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Die Schweiz wartet mit der Klimaberichterstattung von Firmen ab

Der Bundesrat will mit der Umsetzung der Verordnung zur Klimaberichterstattung von Firmen zuwarten. Dies bis Klarheit besteht über die Änderung der Bestimmungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie über die regulatorische Entwicklung in der EU.

Der Bundesrat hat entschieden, mit der Revision der Verordnung zur Klimaberichterstattung von Firmen vorläufig zu pausieren. In der Vernehmlassung wurde die Revision inhaltlich zwar mehrheitlich begrüsst. Der Bundesrat hat am 21. März 2025 jedoch den Auftrag erteilt, die möglichen Varianten für eine pragmatische Änderung der Bestimmungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung auszuarbeiten.

Mindestanforderungen sollen Umsetzung der Klimaziele sicherstellen

Die Verordnung über die Berichterstattung zu Klimabelangen ist in der Schweiz seit dem 1. Januar 2024 ist in Kraft. Der Bundesrat hatte das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beauftragt, diese Regeln innert drei Jahren in Bezug auf internationale Vergleichbarkeit zu überprüfen. Zudem hatte der Bundesrat das EFD beauftragt, Mindestanforderungen auszuarbeiten, welche die Umsetzung der Klimaziele von Finanzunternehmen gemäss Klimaschutzgesetz sicherstellen.

Verordnung soll an die neusten internationalen Entwicklungen angepasst werden

Basierend auf den Ergebnissen dieser Aufträge schlug der Bundesrat in der Vernehmlassungsvorlage vom 6. Dezember 2024 vor, die Verordnung an die neusten internationalen Entwicklungen im Bereich der Standardisierung der Berichterstattung anzupassen und Mindestanforderungen an Fahrpläne für Unternehmen der Finanzbranche zu definieren. Diese Vorschläge wurden in der Vernehmlassung mehrheitlich begrüsst. Allerdings wurde breit angeregt, mit der Umsetzung der Verordnungsänderung zu warten, bis der Bundesrat die laufende Revision der übergeordneten Gesetzgebung im Obligationenrecht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung beschlossen habe.

Gesetzgebung zur nachhaltigen Unternehmensführung soll angepasst werden

Der Bundesrat hat die Vernehmlassungsergebnisse dieser Änderung im Obligationenrecht am 21. März 2025 zur Kenntnis genommen und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement beauftragt, die möglichen Varianten für eine pragmatische Änderung der aktuellen Gesetzgebung zur nachhaltigen Unternehmensführung, darunter auch die Bestimmungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung im Obligationenrecht, auszuarbeiten.

Der Bundesrat will über das weitere Vorgehen entscheiden, sobald die Europäische Union über ihre angekündigten Vereinfachungen entschieden hat, spätestens jedoch im Frühjahr 2026. Er hat deshalb beschlossen, das Projekt zur Klimaberichterstattung von Firmen zu pausieren, bis er über die Vorlage zur Änderung des Obligationenrechts entschieden hat, spätestens jedoch bis zum 1. Januar 2027.

 

 

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